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Kategorie: Marktstammdatenregister

Die Registrierung im Marktstammdatenregister wird oft als Formalität abgetan und dann vergessen, weil der Installateur sie nicht übernimmt und niemand daran erinnert. Die Folge ist keine Strafe im klassischen Sinn, sondern der Verlust der Einspeisevergütung für den nicht registrierten Zeitraum.Muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister anmelden?Ja, jede Anlage und jeder Speicher, unabhängig von der Größe, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Registriert wird online durch den Betreiber, also durch Sie; der Installateur kann helfen, ist aber nicht verpflichtet. Halten Sie Inbetriebnahmedatum, Leistung, Speicherkapazität und Netzbetreiber bereit, dann dauert die Eintragung nicht lange.

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