Lexikon · Wirtschaft und Recht
Mieterstrom
Kurz erklärt
Mieterstrom ist Solarstrom, der auf dem Dach eines Mietshauses erzeugt und direkt an die Mieter im selben Gebäude geliefert wird, ohne dass der Strom das öffentliche Netz durchläuft.
So funktioniert es
Bei Mieterstrom liefert ein Betreiber den Strom seiner Dachanlage an Bewohner desselben Hauses. Betreiber kann der Eigentümer sein oder ein Dienstleister, der die Anlage betreibt und den Strom vertreibt. Die Lieferung erfolgt über die Hausinstallation, zusätzlich kommt weiterhin Strom aus dem Netz, wenn die Anlage nicht genug liefert. Der Betreiber muss deshalb Reststrom mitliefern oder die Mieter darüber informieren, dass sie ihn von einem anderen Anbieter beziehen. Die Mieter entscheiden freiwillig, ob sie teilnehmen. Ein Zwang zum Bezug des Solarstroms ist nicht zulässig.
Die wichtigen Unterschiede
Der Betreiber hat dabei mehrere Pflichten: Er muss den Preis nach gesetzlichen Vorgaben gestalten, Verträge mit angemessener Laufzeit anbieten und eine Abrechnung sicherstellen, die Solarstrom und Netzstrom getrennt zeigt. Technisch sind Messkonzepte nötig, die jedem Haushalt seinen Anteil zuordnen. Dafür sind meist mehrere Zähler oder ein Summenzählermodell erforderlich. Das Gesetz sieht für Mieterstrom Regelungen und in bestimmten Fällen einen Zuschlag vor. Aktuelle Bedingungen und Grenzen nennt die Bundesnetzagentur. Wegen des Aufwands lohnt sich das Modell eher bei größeren Gebäuden mit mehreren Mietparteien.
Varianten und Sonderfälle
Häufig wird Mieterstrom mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung oder Balkonkraftwerken verwechselt. Es sind verwandte, aber unterschiedliche Modelle mit eigenen Regeln. Auch glauben manche Vermieter, sie könnten die Teilnahme verpflichtend vorschreiben, was nicht zulässig ist. Ein weiteres Missverständnis betrifft die Kosten: Mieterstrom ist kein Selbstläufer, denn Messung, Abrechnung und Vertrieb erzeugen Aufwand und steuerliche wie rechtliche Fragen. Für Vermieter sind daher Rechtsberatung und eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsrechnung ratsam, bevor eine Anlage geplant wird.
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Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und Eigenverbrauch?
Beim Eigenverbrauch nutzt der Betreiber den Strom selbst. Beim Mieterstrom wird der Strom an Dritte im Gebäude geliefert, die Mieter. Dafür gelten zusätzliche rechtliche und messtechnische Anforderungen.
Müssen Mieter den Solarstrom abnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Mieter können ihren Strom weiterhin von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen. Der Betreiber darf die Teilnahme nicht zur Bedingung des Mietvertrags machen.
Lohnt sich Mieterstrom für kleine Häuser?
Bei wenigen Mietparteien ist der Aufwand für Messung und Abrechnung im Verhältnis zum Nutzen oft hoch. Lassen Sie mehrere Modelle gegeneinander rechnen, bevor Sie sich festlegen.
Wo erfahre ich aktuelle Regeln zu Mieterstrom?
Bei der Bundesnetzagentur, im Gesetzestext und bei auf Energierecht spezialisierten Beratern. Aktuelle Zuschläge und Bedingungen ändern sich, deshalb sollten Sie auf ältere Informationen nicht vertrauen.
Verwandte Begriffe
Eigenverbrauch Zweirichtungszähler Zählerschrank EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Einspeisevergütung Balkonkraftwerk
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