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Lexikon · Wirtschaft und Recht

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

In einem Satz

EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das den Anschluss, die Abnahme und die Vergütung von Strom aus Solar, Wind und anderen erneuerbaren Quellen regelt und damit den rechtlichen Rahmen für Photovoltaikanlagen bildet.

So funktioniert es

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, Anlagen für erneuerbare Energien anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen. Im Gegenzug erhalten Betreiber eine Vergütung, deren Höhe und Dauer das Gesetz festlegt. Es unterscheidet Anlagengrößen, Einspeisearten und Vermarktungsformen und enthält Pflichten zur Anmeldung und zur technischen Ausstattung. Das Gesetz wird regelmäßig überarbeitet, weshalb ältere Ratgeber, Videos oder Angebote schnell überholt sein können. Verbindlich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme gilt, nachzulesen im Gesetz und in den Hinweisen der Bundesnetzagentur.

Was in der Praxis zählt

Für Ihre Planung sind vor allem drei Bereiche des Gesetzes wichtig. Erstens die Vergütung, also welchen Satz Sie für eingespeisten Strom bekommen und wie lange. Zweitens die technischen Vorgaben, etwa zur Steuerbarkeit größerer Anlagen oder zur Begrenzung der Einspeiseleistung. Drittens die Verfahren, zum Beispiel Anmeldung im Marktstammdatenregister und Meldung beim Netzbetreiber. Dazu kommen Regelungen zu größeren Anlagen, die ihren Strom verpflichtend vermarkten müssen. Welche Schwellen dafür gelten, steht im Gesetz und wird von der Bundesnetzagentur erläutert.

Varianten und Sonderfälle

Verbreitet ist die Vorstellung, das EEG sei ein Förderprogramm, bei dem man Geld beantragt. Tatsächlich handelt es sich um einen gesetzlichen Vergütungsanspruch, den Sie durch ordnungsgemäße Anmeldung und Betrieb erhalten. Ebenso gilt das EEG nicht nur für Dachanlagen: Auch Freiflächen, Wind und Biomasse fallen darunter, mit jeweils eigenen Regeln. Ein weiteres Missverständnis lautet, ein einmal erhaltener Satz werde später angepasst. Für bestehende Anlagen bleibt er im Regelfall bestehen, während neue Anlagen die dann geltenden Konditionen bekommen.

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Häufige Fragen

Was regelt das EEG für Hausbesitzer?

Es regelt den Anschluss Ihrer Anlage, die Abnahme des eingespeisten Stroms, die Vergütung und wichtige Pflichten wie die Anmeldung. Die genauen Werte und Grenzen stehen im Gesetz und bei der Bundesnetzagentur.

Ist das EEG eine Förderung?

Es ist ein gesetzlich verankerter Vergütungsanspruch und nicht mit einem Zuschuss zu vergleichen, den man beantragt. Zusätzliche Förderprogramme, etwa von Ländern oder Kommunen, sind davon getrennt zu betrachten.

Kann sich das EEG während der Laufzeit meiner Anlage ändern?

Das Gesetz wird immer wieder angepasst. Für bestehende Anlagen bleiben die bei Inbetriebnahme geltenden Vergütungsbedingungen in der Regel erhalten. Für Details fragen Sie Ihren Netzbetreiber.

Wo kann ich die aktuelle Fassung nachlesen?

Der Gesetzestext ist öffentlich zugänglich. Die Bundesnetzagentur bietet verständliche Informationen und aktuelle Sätze. Für konkrete Rechtsfragen zu Ihrer Anlage hilft Ihnen ein auf Energierecht spezialisierter Anwalt.

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