Lexikon · Wirtschaft und Recht
Marktstammdatenregister
Definition
Marktstammdatenregister ist das öffentliche Register der Bundesnetzagentur, in dem Betreiber Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen und Speicher mit ihren Stammdaten selbst eintragen müssen, häufig abgekürzt als MaStR.
So funktioniert es
Im Marktstammdatenregister werden Anlagen, Speicher und deren Betreiber erfasst. Sie tragen Ihre Daten selbst über das Portal der Bundesnetzagentur ein oder beauftragen dafür Dritte. Erfasst werden unter anderem Standort, Leistung, Inbetriebnahmedatum und die Art der Einspeisung. Eine Anmeldung ist für Photovoltaikanlagen grundsätzlich vorgeschrieben und in der Regel innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist nach der Inbetriebnahme nötig. Die genauen Fristen und Ausnahmen, etwa für sehr kleine Anlagen, stehen im Gesetz und in den Hinweisen der Bundesnetzagentur.
Was in der Praxis zählt
Wichtig ist der Zusammenhang mit der Vergütung. Wer seine Anlage nicht ordnungsgemäß im Register meldet, kann Anspruch auf Vergütung zumindest zeitweise verlieren. Deshalb sollte die Registrierung zügig und vollständig erfolgen. Bei Änderungen, etwa bei Erweiterung, Speicherzubau oder Wechsel des Betreibers, sind die Einträge anzupassen. Sie erhalten nach der Registrierung eine Bestätigung mit einer Kennung, die Sie dem Netzbetreiber und gegebenenfalls anderen Stellen nennen. Das Register ist öffentlich einsehbar, wobei persönliche Daten von Privatpersonen geschützt sind.
Häufige Missverständnisse
Häufig meinen Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber ersetze die Registrierung im Register. Das sind zwei getrennte Vorgänge mit eigenen Fristen. Ebenso wird angenommen, der Installationsbetrieb erledige alles automatisch. Das ist nur der Fall, wenn er es ausdrücklich zugesagt hat, und Sie bleiben als Betreiber verantwortlich. Ein weiteres Missverständnis betrifft Speicher: Auch Batteriespeicher sind eintragungspflichtig, selbst wenn sie erst nachträglich hinzukommen. Wer unsicher ist, fragt bei der Bundesnetzagentur nach, bevor Fristen ablaufen und Nachteile entstehen.
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Fragen und Antworten
Muss ich meine Photovoltaikanlage im Register anmelden?
Grundsätzlich ja, Anlagen zur Stromerzeugung sind meldepflichtig. Frist und Ausnahmen regelt das Gesetz, Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur. Melden Sie zeitnah nach der Inbetriebnahme.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Es kann zu Kürzungen oder Verzögerungen bei der Vergütung kommen und unter Umständen zu weiteren Folgen. Holen Sie die Meldung schnellstmöglich nach und wenden Sie sich bei Unsicherheit an die Bundesnetzagentur.
Muss auch ein Stromspeicher eingetragen werden?
Ja, auch Speicher werden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zusammen mit der Anlage oder später installiert werden. Klären Sie mit dem Betrieb, wer die Eintragung übernimmt.
Sind meine Daten im Register öffentlich?
Ein Teil der Anlagendaten ist öffentlich einsehbar, persönliche Angaben von Privatpersonen sind geschützt. Welche Angaben genau sichtbar sind, erläutert die Bundesnetzagentur im Portal.
Verwandte Begriffe
Einspeisevergütung EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Netzbetreiber Inbetriebnahmeprotokoll Stromspeicher Balkonkraftwerk
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